Die folgenden allgemeinen (Geschäfts-)Bedingungen sind zu akzeptieren, wenn sich der Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“) für den DJ- und Eventservice von PR Event entscheidet:
1. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit PR Event zustande; Inhaber: Daniel Radtke, Fritz-Reuter-Ring 6, 31028 Gronau (Leine), Tel.: 05182 9421197
2. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen zwischen PR Event und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
3. Die Präsentation der Leistungen von PR Event stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, einen Service anzufragen. Erst durch die Zusendung eines schriftlichen Angebots seitens PR Event ist eine rechtliche Vertragsbindung innerhalb der Gültigkeitsdauer gegeben.
4. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Rücksendung der signierten Angebotsbestätigung innerhalb der Gültigkeit. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Die fristgerechte Annahme des Angebots, bzw. des Vertrags wird schriftlich durch PR Event bestätigt.
5. Ein lang- oder mittelfristiger Rücktritt durch PR Event ist nur durch Nennung des Grundes und der Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung möglich. Die Wertigkeit der Ersatzleistung bemisst sich im Umfang des Ton- & Licht-Equipments, der Spielzeit und dem Gesamtpreis. Ggfs. zusätzlich gebuchte Optionen können vom Ersatz-DJ nicht garantiert werden.
6. Ein kurzfristiger Rücktritt (mit weniger als zwei Wochen Vorlauf zum Veranstaltungstag), insbesondere durch Krankheit, verpflichtet PR Event zum Versuch einen Ersatz-DJ zu buchen. Bedingt durch die gesundheitliche Verfassung oder aktuelle Buchungssituation aller bekannten Netzwerk-Dienstleister kann ein Erfolg nicht garantiert werden.
7. Nach der Annahme eines Angebots ist die Inanspruchnahme, bzw. Zahlungspflicht bindend. Bei einem Widerruf/Rücktritt seitens des Kunden werden nach 12 Wochen vor der Veranstaltung 25% des Gesamtbetrags fällig. Ab 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 50% des Gesamtbetrags fällig. Ist der Rücktritt kostenfrei vereinbart worden (beispielsweise durch eine Versicherung), sind alle dafür notwendigen Schritte vor der Absage umzusetzen (beispielsweise Beitragszahlung).
8. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis unmittelbar nach Veranstaltungsende zu zahlen. Mögliche Zahlungsmittel können technisch und/oder örtlich eingeschränkt sein.
9. Soweit die gelieferte Leistung nicht die zwischen dem Kunden und PR Event vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, so ist PR Event zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht für ein Nichtgefallen der künstlerischen Darbietung. PR Event ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehalt, bzw. Kaufpreisminderung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
10. Die Spielzeit beginnt erst mit der Beschallung zum vereinbarten Zeitpunkt und wird automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt beendet, es sei denn, sie wird vom Kunden verlängert. Abhängig von der gebuchten Pauschale ergeben sich dadurch zusätzliche Kosten. Es obliegt PR Event den DJ-Service einzustellen, sollte die Dienstleistung für eine längere Zeit nicht mehr benötigt werden.
11. Ein Ausfall der Veranstaltung durch Verschulden Dritter (z.B. Inhaber der Location, weitere Dienstleister oder Angehörige der Gesellschaft) entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
12. Die Ausführbarkeit der Dienstleistung ist nicht an die Verfügbarkeit der Location oder an die Gästezahl gebunden, so gilt die Inanspruchnahme auch bei reduzierter Gesellschaft oder dem Wechsel der Location (insofern die Anreise weiterhin im Radius von ca. 100km liegt).
13. Eine ausreichende Raumverfügbarkeit während der Auf- und Abbauzeiten ist sicherzustellen. Der Kunde haftet für mögliche Schäden, die entstehen, wenn das Equipment für PR Event, insbesondere im direkten Anschluss an das Ende der Veranstaltung, nicht zugänglich ist. Sollte sich der Aufbau durch mangelnden Zugang (i.d.R. 2 Stunden unmittelbar vor Beginn der Spielzeit) verzögern, ist der pünktliche Beginn der vereinbarten Spielzeit nicht mehr garantiert. Durch die Verspätung bleibt der ursprüngliche Zeitpunkt für das Ende der Pauschale unberührt.
14. Vor Ort sind Abstellmöglichkeiten für ein Fahrzeug zzgl. Anhänger bereitzustellen. Der Kunde hat für mögliche Gebühren aufzukommen und die Sicherheit zu gewährleisten.
15. Entsprechend der Bestellung wird vor Ort diverse Veranstaltungstechnik eingesetzt. Der Kunde haftet für eventuelle Schäden, die beim gewöhnlichen Betrieb der Geräte entstehen können (z.B. Auslösen von Brandmeldeanlagen durch Nebelmaschinen, Lärmbelästigung durch Lautsprecher, Blendung durch Effektlichter, Auslösen der Kurzschluss- oder Fehlerstromsicherungen im Stromkreis insbesondere durch Einwirkung der Gäste).
16. PR Event haftet nicht für Hör- und Sehschäden sowie weitere Schäden, die trotz sachgemäßer Verwendung der Technik entstehen können. (z.B. Gehörschäden durch Lautsprecher, die das Auditorium mit der zu erwarteten Belastung beschallt haben.) Der Veranstalter hat auf den Haftungsausschluss sichtbar hinzuweisen. Hinweisschilder werden von PR Event bereitgestellt.
17. Der Kunde haftet für Schäden am bereitgestellten Equipment, die durch Dritte (insbesondere durch die Gäste) oder Witterung entstehen. Bei einem Defekt, der das Gerät ganz oder teilweise beeinträchtigt, wird der Ausfall und Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
18. Der Veranstaltungsraum muss trocken und beheizt sein. Der Untergrund muss befestigt sein.
19. Während der Veranstaltung können Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden. Der Kunde räumt dazu die Rechte zur Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung ein, insbesondere von Bildern, auf denen Teile der Gesellschaft zu sehen sind (z.B. Bilder der Fotobox).
20. Die Pflicht zur Zahlung von evtl. GEMA-Abgaben obliegt dem Veranstalter. PR Event berät lediglich.
21. Kann oder soll eine Verpflegung der Dienstleister nicht gewährleistet werden, so ist PR Event zwingend darüber in Kenntnis zu setzen. Es fällt eine Verpflegungspauschale i.H.v. 50,00 € an.
22. PR Event ist frei in der musikalischen und künstlerischen Gestaltung.
23. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
24. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hildesheim. Es gilt bundesdeutsches Recht. Internationales Recht findet keine Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.